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Verkaufspersonal von Feuerwerksartikeln
Zielpublikum
Verkaufspersonal von Detailhandelsgeschäften mit amtlicher Bewilligung für den Verkauf von Feuerwerkskörpern.
Vorkenntnisse
Vollendetes 18. Lebensjahr.
Kursziele
Die Teilnehmer sind informiert über:
- Die aktuellen Gesetze.
- Den korrekten Umgang mit Feuerwerkskörpern.
- Die mit dem Umgang mit Feuerwerkskörpern verbundenen Risiken.
- Einen Verkaufsstand unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften einrichten.
- Ihre Kunden fachlich korrekt beraten.
Dauer, Zeit
3 1⁄2 Tage
Kursbeginn: 13.30 Uhr
Kursschluss: 17.00 Uhr
(Änderungen vorbehalten)
Inhalt
Unfälle vermeiden und die Kundschaft besser über Gefahren informieren. Theorie
- Bundesgesetz und Verordnung (kantonale Anwendungsvorschriften).
- Besondere Vorschriften.
- Produktekenntnisse.
- Anzündmittel.
- Sicherheitsabstände.
- Unfallrisiken.
- Fehlzündungen/Blindgänger.
- Korrekte Handhabung von Feuerwerkskörpern.
- Korrektes Aufstellen der Feuerwerksartikel.
- Löschen von Feuerwerkskörpern.
- Gefahren, ausgehend von defekten Feuerwerkskörpern.
- Korrekter Aufbau eines Verkaufsstandes.
Ausbildungsform
- Theorie.
- Demonstrationen.
- Gruppenarbeiten.
- Rollenspiele.
Kosten
CHF 120.—
In den Kurskosten inbegriffen:
In den Kurskosten inbegriffen:
- Pausengetränke.
- Kursdokumentation.
- Teilnahmebestätigung.
Besonders
Der Kurs wird von professionellen Feuerwerkern mit Unterstützung der Kantonspolizei durchgeführt.